Berufspädagogische Zusatzqualifikation nach neuer Rechtsgrundlage
Aufgaben von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern
Praxisanleiter sind in der Pflegeausbildung für die praktische Anleitung der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Einrichtung und am Praktikumsplatz verantwortlich. Sie wirken bei der Erstellung von Beurteilungen mit und werden in die Prüfung mit einbezogen. Die Qualität der praktischen Ausbildung hängt in hohem Maße von der erfolgreichen Praxisanleitung ab. Ihr obliegt die zentrale Mittlerfunktion zwischen Theorie und Praxis auf Grundlage des Ausbildungsplans.
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter arbeiten in der Umsetzung dieser Aufgaben eng mit den Lehrkräften der Pflegeschulen zusammen und werden in der Umsetzung dieser Tätigkeiten durch diese unterstützt.
Sie können auch Einsatz in der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen oder bei der Rückkehr von „Wiedereinsteigern“ finden.
Die Qualifizierung vermittelt Kompetenzen, um die Teilnehmenden in der Lage zu versetzen, praktische Anleitungen unter Berücksichtigung des individuellen Kenntnis- und/ oder Ausbildungsstandes des Einzelnenen unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu strukturieren, durchzuführen, objektiv zu reflektieren und zu bewerten.
- Lernziel
Praxisanleiter*innen können:
- die praktische Ausbildung unter Berücksichtigung institutioneller und individueller Lernvoraussetzungen strukturieren
- in Zusammenarbeit mit Aus- und Weiterbildungseinrichtungen praktische Prüfungen durchführen
- individuelle Lernverläufe entsprechend dokumentieren und reflektieren, Beurteilungen erstellen
- neue Mitarbeiter*innen, Auszubildende und Praktikanten*innen zielgerichtet in ihre Arbeitsbereichen einführen
- Beratung/ Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Ausbildung
- Umgang mit Auszubildenden, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen oder strukturellen Gründen bisher erschwert war
- können mit Verschiedenheit im Team in der Patientenschaft umgehen (Interkulturelle Kompetenz in der Pflege)
Ausbildung
Die Weiterbildung ist modular in Themenfeldern aufgebaut, sie erfolgt berufsbegleitend und umfasst 300 Unterrichtstunden Theorie.
Der Unterricht findet an zwei Wochentagen von 8.30 Uhr – 15.00 Uhr statt.
Der praktische Anteil wird u.a. durch begleitete Anleitungen, Fachgespräche, Teilnahme an praktischen Begleitungen und Prüfungen sowie klinischen Unterricht erbracht.
Die Ausbildung beinhaltet nachfolgende Themengebiete:
Mitwirkung bei der Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung
Abstimmung der Anleitungskonzepte mit der zuständigen Pflegeschule
Planen, Durchführen und Bewerten der praktischen Anleitung
Dokumentation der Anleitung
Beratung/ Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Ausbildung
Erstellen von Beurteilungen
Vorbereitung / Mitwirkung bei der praktischen Prüfung
Die Teilnehmenden werden durch die Vermittlung von berufspädagogischen und methodisch-didaktischen sowie rechtlichen Grundlagen, Inhalten im Wirkgeflecht von Person, Beruf und Institution sowie Inhalten zu Inter-/Transkulturalität und Vielfalt auf ihre Aufgaben vorbereitet.
- Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein nachgewiesener Abschluss
- als Altenpfleger_in,
- als Gesundheits- und Krankenpfleger_in oder
- als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger_in
sowie eine nachgewiesene einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens ein Jahr vor Beginn der Weiterbildung.
Interessenten benötigen folgende Umterlagen:
Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild
Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses zum/ zur Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis über zweijährige berufliche Praxis
Abschluss
Die einzelnen Module werden mit einem Schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungsnachweis abgeschlossen.
Es wird eine Projektarbeit erstellt. Es findet ein Abschlusskolloquium von 30 Minuten statt.
Die Teilnehmenden erhalten eine Abschlussurkunde / Zertifikat.
Ausbildungsbeginn
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Kosten
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