Institut für Gesundheit, Prävention und Pflege – Schule für Gesundheitsberufe
Generalistische Pflegeausbildung in Neubrandenburg

Ausbildung zur Pflegefachperson

Die generalistische Pflegeausbildung verbindet Unterricht mit praktischen Erfahrungen in unterschiedlichen Pflegebereichen. Sie bereitet auf die professionelle Pflege von Menschen aller Altersstufen vor.

Ausbildung auf einen Blick

Ausbildung
Generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson
Dauer
Drei Jahre in Vollzeit
Beginn
Jährlich am 1. September oder am darauffolgenden Werktag
Unterricht
Mindestens 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Mindestens 2.500 Stunden in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung
Abschluss
Staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil
Schulgeld und Vergütung
Kein Schulgeld. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung; die Höhe wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
Schulstandort
An der Hochstraße 8–8a, 17036 Neubrandenburg

Für das Führen der Berufsbezeichnung ist nach erfolgreichem Abschluss die entsprechende Erlaubnis erforderlich. Möglich sind die Bezeichnungen Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder – auf Antrag – Pflegefachperson.

Zugangsvoraussetzungen

Für den schulischen Zugang bestehen nach § 11 Pflegeberufegesetz unterschiedliche Wege:

  • Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss, ergänzt durch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gesetzlich geeignete Pflegeassistenz- beziehungsweise Pflegehelferausbildung.
  • Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Zusätzlich sind die gesetzlich erforderliche gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Für die Ausbildung an unserer Schule benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Welche Nachweise erforderlich sind, klären wir in der Beratung.

Schulabschluss aus dem Ausland

Ihr ausländischer Schulabschluss muss einem deutschen zugangsberechtigenden Schulabschluss entsprechen und, soweit erforderlich, von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt werden. Wir bieten Unterstützung im Anerkennungsprozess an und helfen Ihnen, die erforderlichen Schritte und Nachweise zu klären. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle.

Für die Ausbildung benötigen Sie außerdem einen praktischen Ausbildungsplatz und einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung. Wir beraten Sie zum Zusammenspiel von Schulplatz und praktischem Ausbildungsplatz.

Aufbau und Lernorte

Die Ausbildung verbindet Unterricht an der Schule mit praktischen Einsätzen in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie in pädiatrischen und psychiatrischen Versorgungsbereichen.

Der Lernort Schule

Im Unterricht erarbeiten Sie pflegerisches Wissen und übertragen es auf konkrete Pflegesituationen. Fachwissen, Kommunikation, verantwortliche Entscheidungen und die Reflexion des eigenen Handelns gehören zusammen.

Der Lernort Praxis

Der Träger der praktischen Ausbildung ist Ihr Vertragspartner und Arbeitgeber. Er organisiert die praktische Ausbildung. In seiner Einrichtung und bei weiteren Einsatzstellen wenden Sie Ihr Wissen an und entwickeln Ihre beruflichen Kompetenzen.

Qualifizierte Praxisanleitende begleiten Ihr Lernen in den Einrichtungen.

Lernen und Üben im SkillsLab

Unsere Schule verfügt über ein modernes SkillsLab: einen speziell ausgestatteten Lern- und Übungsraum für pflegerische Fertigkeiten. Hier üben Sie pflegerische Handlungssituationen unter geschützten Bedingungen und verbinden Theorie und praktisches Handeln.

Wie Schule und Ausbildungsträger zusammenarbeiten

Die Schule stimmt den Unterricht mit der praktischen Ausbildung ab. Sie prüft, ob der praktische Ausbildungsplan zum schulinternen Curriculum passt, und überprüft anhand der Ausbildungsnachweise, ob die praktische Ausbildung entsprechend dem Plan durchgeführt wird.

Unsere Lehrkräfte übernehmen die Praxisbegleitung: Sie betreuen und beurteilen die Auszubildenden fachlich, unterstützen die Praxisanleitenden und verbinden Erfahrungen aus den Praxiseinsätzen mit dem schulischen Lernen. Die Einrichtungen unterstützen die Schule dabei.

Für jeden Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz soll mindestens ein Besuch einer Lehrkraft in der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Berufsbild und Kompetenzen

Pflegefachpersonen begleiten und versorgen Menschen aller Altersstufen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und weiteren Versorgungsbereichen mit anderen Berufsgruppen zusammen.

  • Den individuellen Pflegebedarf feststellen und die Pflege planen.
  • Pflegeprozesse organisieren, durchführen, dokumentieren und ihre Qualität sichern.
  • Menschen und ihre Bezugspersonen beraten, anleiten und in ihrer Selbstständigkeit unterstützen.
  • Gesundheit fördern, Erkrankungen vorbeugen und Rehabilitation unterstützen.
  • Ärztlich angeordnete Maßnahmen durchführen und in Notfällen angemessen handeln.
  • Im Team kommunizieren und fachliche Entscheidungen verantwortungsvoll reflektieren.

Methodische, soziale, interkulturelle und kommunikative Kompetenzen ergänzen das fachliche Können. Sie lernen, unterschiedliche Lebenssituationen und kognitive Einschränkungen zu berücksichtigen, mit Bezugspersonen zusammenzuarbeiten und andere Lernende anzuleiten. Wissenstransfer, Selbstreflexion und kontinuierliches Lernen unterstützen Ihre berufliche Entwicklung.

Symbolbild: Gruppe in Pflegekleidung im Austausch

Information und Beratung

Sie haben Fragen zu Zugangsvoraussetzungen, Anerkennung, Schulplatz oder praktischem Ausbildungsplatz? Unter Information und Beratung erklären wir Ihnen die nächsten Schritte.

Informationen für Ausbildungsinteressierte