Pflegefachassistenz
Die Pflegefachassistenz ist eine eigenständige, bundesweit geregelte Berufsausbildung. Pflegefachassistenzpersonen wirken bei der Versorgung und Pflege von Menschen unterschiedlichen Alters mit und arbeiten mit Pflegefachpersonen sowie anderen Berufsgruppen zusammen.
Ausbildung auf einen Blick
- Ausbildung
- Generalistische Pflegefachassistenz
- Regeldauer
- 18 Monate in Vollzeit; Teilzeit ist gesetzlich vorgesehen.
- Beginn an unserer Schule
- Ab 2028 geplant; der konkrete Ausbildungsbeginn wird noch bekannt gegeben.
- Abschluss
- Staatliche Prüfung; die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gesondert erforderlich.
- Ausbildungsvergütung
- Gesetzlich vorgesehene Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung.
- Schulstandort
- An der Hochstraße 8–8a, 17036 Neubrandenburg
Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich wird ein Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt. Das Pflegefachassistenzgesetz eröffnet auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Zugang ohne einen solchen Schulabschluss.
Die individuellen Zugangsvoraussetzungen, ausreichende Deutschkenntnisse und die erforderlichen Nachweise werden im persönlichen Beratungsgespräch geklärt. Bei ausländischen Schulabschlüssen unterstützen wir bei der Orientierung im Anerkennungsverfahren; über die Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle.
Aufbau und Lernorte
Die Ausbildung verbindet Unterricht an der Pflegeschule mit praktischen Einsätzen in Einrichtungen der Pflege. In unserem SkillsLab können pflegerische Handlungssituationen unter geschützten Bedingungen geübt werden. Schule, Praxisanleitende und praktische Ausbildungsträger begleiten die Kompetenzentwicklung gemeinsam.
Berufsbild und Perspektiven
Pflegefachassistenzpersonen übernehmen pflegerische Aufgaben im Rahmen der erworbenen Kompetenzen, begleiten Menschen im Alltag und unterstützen Pflegefachpersonen. Die Ausbildung qualifiziert für Tätigkeiten in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
Nach erfolgreichem Abschluss kann eine Ausbildung zur Pflegefachperson angeschlossen werden. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann diese verkürzt werden.
Information und Beratung
Die Einführung dieses Ausbildungsgangs an unserer Schule ist für 2028 vorgesehen. Der genaue Kursbeginn, Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens und der Stand der erforderlichen schulorganisatorischen Freigaben werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Informationen und BeratungRechtliche Grundlage: Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG). Stand der schulischen Planung: Oktober 2026.
