Fort- und Weiterbildung

Weiterbildung zur
Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter (§4 PflAPrV)

Berufspädagogische Zusatzqualifikation nach neuer Rechtsgrundlage

Praxisanleiter sind in der Pflegeausbildung für die praktische Anleitung der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Einrichtung und am Praktikumsplatz verantwortlich. Sie wirken bei der Erstellung von Beurteilungen mit und werden in die Prüfung mit einbezogen. Die Qualität der praktischen Ausbildung hängt in hohem Maße von der erfolgreichen Praxisanleitung ab. Ihr obliegt die zentrale Mittlerfunktion zwischen Theorie und Praxis auf Grundlage des Ausbildungsplans.

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter arbeiten in der Umsetzung dieser Aufgaben eng mit den Lehrkräften der Pflegeschulen zusammen und werden in der Umsetzung dieser Tätigkeiten durch diese unterstützt.

Sie können auch Einsatz in der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen oder bei der Rückkehr von „Wiedereinsteigern“ finden.

Die Qualifizierung vermittelt Kompetenzen, um die Teilnehmenden in der Lage zu versetzen, praktische Anleitungen unter Berücksichtigung des individuellen Kenntnis- und/ oder Ausbildungsstandes des Einzelnenen unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu strukturieren, durchzuführen, objektiv zu reflektieren und zu bewerten.

Praxisanleiter*innen können:

  • die praktische Ausbildung unter Berücksichtigung institutioneller und individueller Lernvoraussetzungen strukturieren
  • in Zusammenarbeit mit Aus- und Weiterbildungseinrichtungen praktische Prüfungen durchführen
  • individuelle Lernverläufe entsprechend dokumentieren und reflektieren, Beurteilungen erstellen
  • neue Mitarbeiter*innen, Auszubildende und Praktikanten*innen zielgerichtet in ihre Arbeitsbereichen einführen
  • Beratung/ Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Ausbildung
  • Umgang mit Auszubildenden, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen oder strukturellen Gründen bisher erschwert war
  • können mit Verschiedenheit im Team in der Patientenschaft umgehen (Interkulturelle Kompetenz in der Pflege)

Die Weiterbildung ist modular in Themenfeldern aufgebaut, sie erfolgt berufsbegleitend und umfasst 300 Unterrichtstunden Theorie.
Der Unterricht findet an zwei Wochentagen von 8.30 Uhr – 15.00 Uhr statt.
Der praktische Anteil wird u.a. durch begleitete Anleitungen, Fachgespräche, Teilnahme an praktischen Begleitungen und Prüfungen sowie klinischen Unterricht erbracht.

Die Ausbildung beinhaltet nachfolgende Themengebiete:

  • Mitwirkung bei der Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung
  • Abstimmung der Anleitungskonzepte mit der zuständigen Pflegeschule
  • Planen, Durchführen und Bewerten der praktischen Anleitung
  • Dokumentation der Anleitung
  • Beratung/ Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Ausbildung
  • Erstellen von Beurteilungen
  • Vorbereitung / Mitwirkung bei der praktischen Prüfung

Die Teilnehmenden werden durch die Vermittlung von berufspädagogischen und methodisch-didaktischen sowie rechtlichen Grundlagen, Inhalten im Wirkgeflecht von Person, Beruf und Institution sowie Inhalten zu Inter-/Transkulturalität und Vielfalt auf ihre Aufgaben vorbereitet.

  • Zugangsvoraussetzung ist ein nachgewiesener Abschluss
  • als Altenpfleger_in,
  • als Gesundheits- und Krankenpfleger_in oder
  • als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger_in

sowie eine nachgewiesene einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens ein Jahr vor Beginn der Weiterbildung.

Interessenten benötigen folgende Umterlagen:

  • Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses zum/ zur Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Berufsausübung
  • Nachweis über zweijährige berufliche Praxis

Die einzelnen Module werden mit einem Schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungsnachweis abgeschlossen.

Es wird eine Projektarbeit erstellt. Es findet ein Abschlusskolloquium von 30 Minuten statt.

Die Teilnehmenden erhalten eine Abschlussurkunde / Zertifikat.

Erfragen Sie den nächsten Starttermin bei der Schulleitung!

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Jahresfortbildung
Praxisanleitung
in 4 Modulen

Berufspädagogische Fortbildung nach neuer Rechtsgrundlage

Praxisanleiter*innen in der Pflegeausbildung haben ihre kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (§4 PflAPrV).

Die Jahresfortbildung richtet sich an Praxisanleiter*innen und baut auf den vorhandenen Kompetenzen auf. Vorhanden Kenntnisse werden aufgefrischt, vertieft und in Bezug zu neuen Erkenntnissen und rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt. Die Fortbildung bietet Gelegenheit zum Austausch, zur Reflexion der eigenen Tätigkeit sowie zu gemeinsamer Ideenentwicklung für die Gestaltung von Anleitungssituationen.  Insbesondere der Lernort Praxis wird reflektiert, um den Lernprozess der Anzuleitenden in der Praxis durch die Umgestaltung von Arbeitssituationen in Lernsituationen zu begleiten.

Die Fortbildung wird in 4 Tagesseminaren mit einem Umfang von jeweils 8 Unterrichtsstunden angeboten.

  • Modul 1: Grundlagen Handlungskompetenz in Theorie und Praxis/ rechtliche Grundlagen (Neuerungen)
  • Modul 2: Methodik des problemorientieren Lernens und des Selbstorientierten Lernens
  • Modul 3: Kommunikation und Kommunikationsstörungen, Umgang mit Krisen und Konfliktsituationen als Praxisanleiter, Führen von Lernentwicklungsgesprächen
  • Modul 4: Erstellung eines Lernangebotskataloges für den jeweiligen Einsatzbereich der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters
  • Nachweis der Berufspädagogischen Zusatzqualifikation Praxisanleitung nach §4 Abs. 3 PflAPrV
  • Nachweise der Qualifikation Praxisanleitung nach § 2 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers oder § 2 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege sind gleichgestellt.

Die einzelnen Module werden mit einem Zertifikat (Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde) abgeschlossen.

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Hinweis: Die Kosten der Praxisanleitung werden ausbildenden Einrichtungen aus dem Ausgleichsfonds ersetzt.

Ansprechperson

Ivonne Pagels (Schulleiterin)
Telefon: 0395 – 77 82 44 99
Ivonne Pagels eine E-Mail senden
An der Hochstraße 8 – 8a
17036 Neubrandenburg