Berufspädagogische Fortbildung nach neuer Rechtsgrundlage
Jahresfortbildung Praxisanleiter*innen in 4 Modulen
Praxisanleiter*innen in der Pflegeausbildung haben ihre kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (§4 PflAPrV).
Die Jahresfortbildung richtet sich an Pflegefachkräfte, die bereits die Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter*in erfolgreich absolviert haben und baut auf den vorhandenen Kompetenzen auf.