Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Im Januar 2020 wurden die bisher getrennten Ausbildungen in der Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt.
Wir bilden an unserer Schule zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann aus.

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner unterstützen kranke und pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen dabei, ihre körperliche und geistige Gesundheit wiederzuerlangen, zu erhalten oder zu verbessern. Sie haben direkten und unmittelbaren Kontakt zu den pflegebedürftigen Menschen und sind ein wichtiger Teil im therapeutischen Team.

Zu den Aufgaben gehören die

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen, die in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen gebraucht werden. Daneben vermittelt sie nötigen methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen, stärkt die benötigten Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion

Die Ausbildung befähigt dazu

  • den individuellen Pflegebedarf selbständig zu erheben und festzustellen und die Pflege zu planen, den Pflegeprozess selbständig zu organisieren, zu gestalten und zu steuern
  • die Pflege selbständig durchzuführen und die angewendeten Maßnahmen zu dokumentieren, die Qualität der Pflege selbständig zu analysieren, zu evaluieren, sie zu sichern und zu entwickeln
  • den Bedarf an präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen selbständig zu erheben und diese selbständig durchzuführen Bedarfserhebung und Durchführung
  • die zu pflegende Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen selbständig zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen
  • selbständig die Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten zu unterstützen sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten umzusetzen.
  • lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes selbständig einzuleiten und Maßnahmen in Krisen-und Katastrophensituationen durchzuführen
  • andere Berufsgruppen und Ehrenamtliche in den jeweiligen Pflegekontexten selbständig anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen sowie an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen mitzuwirken.
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, eigenständig durchzuführen
  • interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit. Sie gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil und wechselt zwischen Theorie- und Praxiseinsätzen.

Theoretischer und praktischer Unterricht finden in der Schule für Gesundheitsberufe statt. Er hat einen Umfang von 2.100 Unterrichtsstunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb umfasst 2.500 Stunden. Mindestens 1.300 Stunden finden beim Träger der praktischen Ausbildung (der Ausbildungseinrichtung) statt.

Berufspraktische Erfahrungen werden somit in der eigenen Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung, zum Beispiel stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern sowie psychiatrischen, pädiatrischen und Rehabilitationseinrichtungen, erlangt.

Fortlaufende Unterstützung erhalten die zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner durch Praxisanleiter in den jeweiligen Einrichtungen der praktischen Ausbildung, die der mit Schule eng zusammenarbeiten.

  • Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Personen
  • mit einem mittleren Schulabschluss oder
  • einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
  • mit einem Hauptschulabschluss / Berufsreife und einer danach erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren.

Daneben muss die gesundheitliche und persönliche Eingnung gegeben sein.

Für Absolventen mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss / Berufsreife bietet eine Ausbildung zum/zur Kranken- und Altenpflegehelfer/in (KAPH-Ausbildung) unter bestimmten Voraussetzungen einen Einstieg.

Nach erfolgreichem Abschluss kann auf Antrag bei anschließend fortgesetzter Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel erfolgen.

Sollten Fragen zu den Voraussetzungen bestehen, können diese durch die Schulleitung beantwortet werden.

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Sie umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung erteilt das Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Nach Ihrem Abschluss stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Daneben besteht die Möglichkeit, ein anschließendendes, möglicherweise berufsbegleitendes, Studium mit einem Bachelor-Abschluss abzuschließen.

Über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren Sie die Mitarbeitenden der Schule.

Für die Auszubildenden ist die Ausbildung kostenfrei.

Während der Ausbildung erhalten die angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Verütung wird mit der Ausbildungseinrichtung (Träger der praktischen Ausbildung) im Ausbildungsvertrag vereinbart. Meistens ist sie nach Ausbildungsjahren gestaffelt: es gibt nach einem erfolgreich abgeschlossenem Ausbildungsjahr im nächsten Ausbildungsjahr in der Regel etwas mehr.

Ansprechperson

Ivonne Pagels (Schulleiterin)
Telefon: 0395 – 77 82 44 99
Ivonne Pagels eine E-Mail senden
An der Hochstraße 8 – 8a
17036 Neubrandenburg